In Deutschland ist die außerklinische Intensivpflege in der Regel Teil der gesetzlichen Leistungen. Die konkrete Kostenübernahme wird aber nicht pauschal, sondern individuell entschieden.
Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage
Ohne eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege gibt es keine Kostenübernahme. Meist stellen Klinik, Facharzt oder Hausarztpraxis diese Verordnung aus – auf Grundlage der medizinischen Situation.
Die Krankenkasse prüft die Verordnung
Die Krankenkasse bewertet die Verordnung und entscheidet über den Umfang der Kostenübernahme. Bei komplexen Fällen ist eine ergänzende Begründung sinnvoll. In manchen Situationen ist ein Gutachten erforderlich.
Die Pflegekasse ergänzt
Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld oder Sachleistungen – ergänzen die Krankenversicherung. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt.
Was garantiert ist – und was nicht
Verlässlich ist die gesetzliche Grundlage. Nicht verlässlich sind Bearbeitungszeiten, Genehmigungsentscheidungen im Einzelfall oder feste Zusagen. Wer Kostenübernahme garantiert, verspricht mehr, als er halten kann.
